Satzung der HSV Freunde „Roter-Koffer-Tostedt“ (R-K-T)

Satzung der HSV Freunde „Roter-Koffer-Tostedt“ (R-K-T)
6. Fassung vom 03.05.2007



Präambel

Die HSV Freunde „Roter-Koffer-Tostedt“ (R-K-T) sind ein unabhängiger Zusammenschluß von HSV Fans und Astra Trinkern. Dieser Freundeskreis hat keinerlei kommerzielle Bestrebungen, jegliche Einnahmen werden samt und sonders versoffen oder in anderweitige, zweckgebundene Veranstaltungen (z.B. Auswärtsfahrten) investiert. Es ist nicht beabsichtigt, einen e.V. zu gründen. Eine Eintragung als OFC des HSV wurde von der Mitgliederversammlung aus taktischen Gründen beschlossen. Sinn und Zweck des Freundeskreises ist die Perfektionierung des harmonischen Zusammenwirkens der Kombination Fußball und Bier.


§ 1 Grundsätzliches

Der FC Bayern München ist scheiße, aber fragt nicht wie!


§ 2 Organisationsgrundsatz

Der R-K-T ist basisdemokratisch organisiert.
Relevante Entscheidungen werden ausschließlich von der Mitgliederversammlung getroffen.


§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied werden kann jeder, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder Religionszugehörigkeit. Er/Sie hat sich aber uneingeschränkt zu dem im letzten Satz der Präambel genannten Grundsatz zu bekennen und muß selbstverständlich die Raute im Herzen tragen. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Neu aufgenommene Mitglieder haben unverzüglich den fälligen Mitgliedsbeitrag von EUR 20/Jahr zu entrichten und einen Roten Koffer zum Einstand bei sich zu führen. Ermäßigte Beiträge sind vorgesehen, näheres regelt die Mitgliederversammlung.


§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zweimal in jeder Hin-/Rückrunde zusammen. Versammlungsort ist die Bierbude von Dieter in Eidelstedt direkt an der S-Bahn-Station. Der/die Vorsitzenden haben dazu alle Mitglieder zumindest 2 Werktage vorher schriftlich oder mündlich (a.o.MV / sofort) unter Nennung der Tagesordnung einzuladen. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den/die Vorsitzenden können die Mitglieder Änderungen oder Zusätze zur Tagesordnung einbringen. Diese werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit:

-den ersten Vorsitzenden
-den zweiten Vorsitzenden
-den Kassenwart
-den Getränkewart und Fuhrparkverwalter
-das Organisationskomitee Pöbeln
-den Vollkontaktbereichsbeamten/Deeskalationsbeauftragten (VKBB/DB)
-den Pressesprecher
-den Solution Manager
-den Ehrenvorsitzenden
-den Protokollanten
-die Innen-Revision / Kassenprüfung

Wählbar ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die Änderung der Satzung des R-K-T beschließen, hierbei ist allerdings eine 2/3 Mehrheit zwingend vorgeschrieben.

Eine Auflösung des R-K-T bedarf ebenfalls der 2/3 Mehrheit, allerdings müssen in diesem Falle 75% der Mitglieder anwesend sein.

Alle anderen Abstimmungen bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit.


§ 5 Die Vorsitzenden

Die Vorsitzenden haben den R-K-T in der Öffentlichkeit zu vertreten (z.B. bei Staatsempfängen oder Brauereibesichtigungen). Desweiteren haben die Vorsitzenden für die ordnungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlung zu sorgen und allgemein über die Einhaltung der in der Präambel genannten Grundsätze zu wachen. Grundsätzlich vertritt der zweite Vorsitzende den ersten Vorsitzenden.


§ 6 Der Kassenwart

Der Kassenwart führt die Kasse und treibt die Mitgliedsbeiträge ein. Er kann eigenständig Säumniszuschläge erheben, wenn ein Mitglied unentschuldigt den Beitrag zu spät entrichtet. Einsprüche gegen Sanktionen werden von der Mitgliederversammlung behandelt.


§ 7 Der Getränkewart

Der Getränkewart hat die ernsthafte Aufgabe, den zweckdienlichen Konsum von roten Koffern zu fördern. Er hat u.a. dafür zu sorgen, daß Einstandskoffer, regelmäßig zu entrichtende Koffer und Sanktionskoffer zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Verfehlungen sind unverzüglich an den Vorsitz zu melden.



§ 8 Das OK Pöbeln

Die Mitglieder des OK Pöbeln haben dafür zu sorgen, das eine durchgehende, niveauvolle Bepöbelung des sportlichen Gegners und deren Anhängern stattfindet. Dumpfes und rassistisches Gepöbel lehnen wir ab. Notwendige Bepöbelungen der eigenen sportlichen Leitung und eigener Spieler sind unschön, aber zeitweise notwendig.


§ 9 Der VKBB/DB

Der VKBB/DB hat für die friedliche Durchführung von Stadionbesuchen zu sorgen. Sollte es dabei notwendig sein, andere Personen nonverbal auf ein sportliches Miteinander hinzuweisen, kann der VKBB/DB dies in Eigenregie durchführen.


§ 10 Der Pressesprecher

Der Pressesprecher vertritt den R-K-T gegenüber Presse, Funk und Fernsehen. Ein allzu nüchternes Auftreten widerspricht den Grundsätzen des R-K-T und ist möglichst zu unterlassen.


§ 11 Der Solution Manager

Der Solution Manager sorgt für technischen Support, insbesondere die Betreuung der Homepage. Er ist für diesen selbstlosen Einsatz einmal in der Saison von der Mitgliedschaft in angemessener Form zu lobpreisen und zu entschädigen.


§ 12 Der Ehrenvorsitzende

Als Ehrenvorsitzender fungiert Jürgen Aldag. Er hat sich diesen Titel für jahrelangen, ruhmreichen und selbstlosen Einsatz für Verein und Bier erworben. Der Ehrenvorsitzende hat eine Ehrentitelschutzgebühr von zwei roten Koffern je Halbserie zu entrichten.


§ 13 Jugendschutz

Die Einhaltung des Jugend-Schutzgesetzes ist durch alle Mitglieder sicherzustellen.


§ 14 Schlußbestimmung

Diese Satzung tritt nach Beschluß der Mitgliederversammlung unverzüglich in Kraft. Alles weitere wird von der Mitgliederversammlung geregelt.


§ 15

Siehe § 1!